Kirchenvorstand Bobenhausen II

Vorsitzender:
Albrecht Schwab

Stellvertretender Vorsitzender:
Susanne Forgel

Vorstandsmitglieder: 
Helena Edelmann, Susanne Forgel, Armin Frank, Thomas Günther, Bianca Keller, Daniela Kitz, Albrecht Schwab, Alexandra Wingefeld 
 

Kirchenvorstand Feldkrücken

Vorsitzender: 
Ingo Appel 

Vorstandsmitglieder: 
Ingo Appel, Elvira Faust, Heidi Rühl, Monika Rühl, Andrea Schütter, Tüde Walter 

Kirchenvorstand Ulrichstein

Vorsitzender: 
Torsten Jost

Vorstandsmitglieder: 
Barbara Appel, Candy Beth Black-Seitz, Beate Betz, Arnold Frank, Christina Hansmann, Torsten Jost, Lieselotte Semmler, Markus Weigel

Synode beschließt Nachbarschaftsräume

Die Herbstsynode des Evangelischen Dekanates Büdinger Land hat am 14. Oktober 2023 in Nidda die Nachbarschaftsräume beschlossen (siehe Karte). Die 76 Kirchengemeinden werden nun in sieben Nachbarscahftsräumen zusammengefasst. Nach einem holprigen Start sei der Zug nun „aufs Gleis gesetzt und fährt seinen Weg“, sagte Präses Rolf Hartmann.

Neben vielen „ermutigenden Ereignissen“ erwähnte die Dekanin auch „Zeichen für Überlastung, Unsicherheit und Frust auf zu vielen Ebenen“ die sie mit Sorge wahrnehme. „Die Stimmung in der Gesellschaft macht vor der Kirchentür nicht halt.“ Innerhalb eines Jahres, vom 30. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2023, habe das Dekanat 1389 Mitglieder verloren, „eine ganze Kirchengemeinde“, so Hamrich. 

Text: Dekanat/J. Seipel (gekürzte Version)

EKHN 2030

Liebe Gemeindeglieder unseres Kirchspiels, 

vielleicht haben Sie die obige Formel schon einmal in Presseartikeln gesehen. Wir möchten Sie an dieser Stelle informieren, was dies konkret für unsere Gemeinde bedeutet. 

Im Jahre 2030, nach den Planungen sogar schon früher, wird  unser kirchliches Leben von völlig anderer Gestalt sein, als wir es derzeit noch erleben. 

Hintergrund ist der massive Rückgang der Gemeindegliederzahlen sowie ein deutlicher Mangel an theologischem Nachwuchs. 

Die EKHN reagiert darauf folgendermaßen: 

  1. Es werden bis Ende 2023 sogenannte ‚Nachbarschaftsräume‘ aus mehreren Kirchengemeinden gebildet, die von einem gemeinsamen Leitungsorgan begleitet werden. Bedingung für einen solchen Nachbarschaftsraum ist, dass im Jahre 2030 mindestens 3 Vollzeitstellen für diesen Raum vorgehalten werden können, dass dies insbesondere die Gemeindegliederzahlen hergeben.
     
  2. Ein Nachbarschaftsraum wird geistlich begleitet von einem multiprofessionellen Verkündigungsteam, bestehend aus Pfarrpersonen, hauptamtlichen Kirchenmusikern und Gemeindepädagogen. Mindestgröße: 3 Personen. Die anfallenden Arbeiten werden aufgeteilt. Dass ein Pfarrer, eine Pfarrerin ihre Gemeinde hat, wird dabei immer weniger berücksichtigt werden.
     
  3. Bis Ende 2025 sollen in diesen Nachbarschaftsräumen ‚gemeinsame Gemeindebüros‘ eingerichtet werden, in der Regel an einem Standort. 
     
  4. Es gibt ein neues gesamtkirchliches Gebäudemanagement: Ab 2025 sollen mindestens 20 % der kirchlichen Gebäude aus der gesamtkirchlichen Finanzierung herausfallen. Das heißt, dass der Nachbarschaftsraum Gebäude, die aus der gesamtkirchlichen Finanzierung herausfallen, eigenständig finanzieren müssten. 
     
  5. Es ist deutlich, dass eine bisher eigenständige Kirchengemeinde nun nicht mehr ihr eigener Herr ist. Die Verantwortung liegt spätestens ab dem 01.01.2027 bei einem ‚Geschäftsführenden Ausschuss‘ aus den beteiligten Kirchengemeinden. 

Es bleibt uns nichts anderes übrig, als dass wir uns dem fügen. Wir hätten uns eine deutlich stärkere Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Land gewünscht. Deutlich ist: Es wird Nähe verloren gehen, es wird ein hoher Sitzungsaufwand entstehen, und: Es sind mit den ‚Teams‘ ja keinesfalls, wie der Begriff suggerieren könnte, automatisch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da. 

Der KV  Bobenhausen II