Kirchenvorstand Bobenhausen II

Vorsitzender:
Albrecht Schwab

Stellvertretender Vorsitzender:
Susanne Forgel

Vorstandsmitglieder: 
Helena Edelmann, Susanne Forgel, Armin Frank, Thomas Günther, Bianca Keller, Daniela Kitz, Albrecht Schwab, Alexandra Wingefeld 
 

Kirchenvorstand Feldkrücken

Vorsitzender: 
Ingo Appel 

Vorstandsmitglieder: 
Ingo Appel, Elvira Faust, Heidi Rühl, Monika Rühl, Andrea Schütter, Tüde Walter 

Kirchenvorstand Ulrichstein

Vorsitzender: 
Torsten Jost

Vorstandsmitglieder: 
Barbara Appel, Candy Beth Black-Seitz, Beate Betz, Arnold Frank, Christina Hansmann, Torsten Jost, Lieselotte Semmler, Markus Weigel

Synode beschließt Nachbarschaftsräume

Der erste Schritt ist getan: 
Die Herbstsynode des Evangelischen Dekanates Büdinger Land hat am 14. Oktober 2023 in Nidda die Nachbarschaftsräume beschlossen (siehe Karte). Mit fünf Enthaltungen wurde der Vorschlag des Dekanatssynodalvorstandes (DSV), wie die 76 Kirchengemeinden künftig in sieben Nachbarschaftsräumen zusammengefasst werden, angenommen. Nach einem holprigen Start sei der Zug nun „aufs Gleis gesetzt und fährt seinen Weg“, sagte Präses Rolf Hartmann. Zum Teil würden schon gute Erfahrungen mit der Kooperation gemacht, hatte Dekanin Birgit Hamrich zuvor den Synodalen berichtet. Dekanat und Landeskirche böten in der Transformation vielfältige Unterstützung an. 

Neben vielen „ermutigenden Ereignissen“ erwähnte die Dekanin auch „Zeichen für Überlastung, Unsicherheit und Frust auf zu vielen Ebenen“ die sie mit Sorge wahrnehme. „Die Stimmung in der Gesellschaft macht vor der Kirchentür nicht halt.“ Innerhalb eines Jahres, vom 30. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2023, habe das Dekanat 1389 Mitglieder verloren, „eine ganze Kirchengemeinde“, so Hamrich. 

Text: Dekanat/J. Seipel (gekürzte Version)

EKHN 2030

Liebe Gemeindeglieder unseres Kirchspiels, 

vielleicht haben Sie die obige Formel schon einmal in Presseartikeln gesehen. Wir als Kirchenvorstand Bobenhausen kommen nicht umhin, Sie langsam über dieses Thema und den darin inbegriffenen Prozess zu informieren. 

Im Jahre 2030, nach den Planungen sogar schon früher, wird die Ev. Kirche in Hessen und Nassau, wird auch unser kirchliches Leben von völlig anderer Gestalt sein, als wir es derzeit noch erleben. 

Hintergrund ist der massive Rückgang der Gemeindegliederzahlen: deutlich weniger Taufen als Sterbefälle, dazu Kirchenaustritte; und ferner ein deutlicher Mangel an theologischem Nachwuchs, zukünftigen Pfarrerinnen und Pfarrern, was bedeutet: die verbliebenen müssen die Menschen in immer größeren geographischen Einheiten begleiten. 

Die EKHN reagiert darauf folgendermaßen – und dies ist schon beschlossene Sache als Kirchengesetz; verabschiedet im März dieses Jahres: 

  1. Es werden bis Ende 2023 sogenannte ‚Nachbarschaftsräume‘ aus mehreren Kirchengemeinden gebildet, die von einem gemeinsamen Leitungsorgan begleitet werden. Die Nachbarschaftsräume werden von der Dekanatssynode beschlossen. Bedingung für einen solchen Nachbarschaftsraum ist, dass im Jahre 2030 mindestens 3 Vollzeitstellen für diesen Raum vorgehalten werden können, dass dies insbesondere die Gemeindegliederzahlen hergeben. 
    Bedenken Sie: Bobenhausen hat ab 01.01.2023 einen Stellenumfang von 0,75, Ulrichstein mit Feldkrücken derzeit noch von 1,0.

     
  2. Ein Nachbarschaftsraum wird geistlich begleitet von einem multiprofessionellen Verkündigungsteam, zu dem auch hauptamtliche Kirchenmusiker und Angehörige des Gemeindepädagogischen Dienstes (Jugendreferenten, -referentinnen) gehören. Mindestgröße: 3 Personen. Die anfallenden Arbeiten werden aufgeteilt. Dass ein Pfarrer, eine Pfarrerin ihre Gemeinde hat, wird dabei immer weniger berücksichtigt werden. 

     
  3. Bis Ende 2025 sollen in diesen Nachbarschaftsräumen ‚gemeinsame Gemeindebüros‘ eingerichtet werden, in der Regel an einem Standort. Das gemeinsame Gemeindebüro wird von einem ‚Geschäftsführenden Ausschuss‘, bestückt aus den beteiligten Kirchengemeinden, begleitet. 

     
  4. Es gibt ein neues gesamtkirchliches Gebäudemanagement: Ab 2025 sollen mindestens 20 % der kirchlichen Gebäude aus der gesamtkirchlichen Finanzierung herausfallen. Dies betrifft vorrangig Gemeindehäuser und Pfarrhäuser. Eine Kirchengemeinde bzw. der Nachbarschaftsraum müsste Gebäude, die aus der gesamtkirchlichen Finanzierung herausfallen, eigenständig, mit ausschließlich eigenen Finanzmitteln erhalten.

     
  5. Es ist deutlich, dass eine bisher eigenständige Kirchengemeinde nun nicht mehr ihr eigener Herr ist. Auch wenn es nicht zu einer vollständigen Fusion (mit dann nur einem Kirchenvorstand aus den vereinigten Kirchengemeinden) kommt, liegt die Verantwortung spätestens ab dem 01.01.2027 bei einem ‚Geschäftsführenden Ausschuss‘ aus den beteiligten Kirchengemeinden. 

Es bleibt uns nichts anderes übrig, als dass wir uns dem fügen. Wir hätten uns eine deutlich stärkere Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Land gewünscht, ebenso mehr Flexibilität hinsichtlich einer Durchlässigkeit der – ja recht merkwürdig gesetzten – Dekanatsgrenzen (das Gebiet der Stadt Ulrichstein berührt drei Dekanate!). Wir werden nun im Kirchenvorstand über das weitere Vorgehen beraten, uns dabei auch mit den Kirchengemeinden in der Nachbarschaft abstimmen. Deutlich ist: Es wird Nähe verloren gehen, es wird ein hoher Sitzungsaufwand entstehen, und: Es sind mit den ‚Teams‘ ja keinesfalls, wie der Begriff suggerieren könnte, automatisch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da.

Wir werden Sie in der Sache weiter auf dem Laufenden halten, zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Gemeindeversammlung dazu veranstalten. 

Der KV  Bobenhausen