Menu
Menü
X

Kirchenvorstand

privat

Vorsitzender:
Pfarrer Dr. Detlef Metz

Stellvertretender Vorsitzender:
Albrecht Schwab 

Vorstandsmitglieder: 
Helena Edelmann, Susanne Forgel, Armin Frank, Thomas Günther, Bianca Keller, Daniela Kitz, Albrecht Schwab, Alexandra Wingefeld 

Synode beschließt Nachbarschaftsräume

Gemeindebrief

Der erste Schritt ist getan:
Die Herbstsynode des Evangelischen Dekanates Büdinger Land hat am 14. Oktober in Nidda die Nachbarschafts- räume beschlossen (siehe Karte). Mit fünf Enthaltungen wurde der Vorschlag des Dekanatssynodalvorstandes (DSV), wie die 76 Kirchen- gemeinden künftig in sieben Nachbarschaftsräumen zusammengefasst werden, angenommen. Nach einem holprigen Start sei der Zug nun „aufs Gleis gesetzt und fährt seinen Weg“, sagte Präses Rolf Hartmann. Zum Teil würden schon gute Erfahrungen mit der Kooperation gemacht, hatte Dekanin Birgit Hamrich zuvor den Synodalen berichtet. Einige Gemeinden hätten sich leicht zusammengefunden und berieten bereits konkrete Aspekte der Zusammenarbeit, andere seien noch in der Kennenlernphase. Dekanat und Landeskirche böten in der Transformation vielfältige Unterstützung an. 

Neben vielen „ermutigenden Ereignissen“ erwähnte die Dekanin auch „Zeichen für Überlastung, Unsicherheit und Frust auf zu vielen Ebenen“ die sie mit Sorge wahrnehme. „Die Stimmung in der Gesellschaft macht vor der Kirchentür nicht halt.“ Innerhalb eines Jahres, vom 30. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2023, habe das Dekanat 1389 Mitglieder verloren, „eine ganze Kirchengemeinde“, so Hamrich. 

Erfreulich dagegen: Drei junge Pfarrer haben Gemeinden übernommen und lange Vakanzen beendet: Alexander Starck in Geiß-Nidda/Bad Salzhausen und Nidda, David Jumel in Echzell/Bisses und Leroy Pfannkuchen in Dauernheim/Blofeld/Ranstadt. Hingegen sei es noch immer nicht gelungen, die vakante Pfarrstelle in Büdingen Süd zu besetzen. Unterstützung erfahre Pfarrer Andreas Weik durch Kolleginnen und Kollegen aus dem Nachbarschaftsraum. Die Kirchengemeinden der erkrankten Pfarrerin Beate Henke hat Pfarrerin Allmannsberger übernommen. Mockstadt, wo Henke die Vakanzvertretung hatte, übernahm Pfarrer Füg. Henkes Platz in DSV und Steuerungsgruppe bleiben vorerst frei, „weil wir hoffen, dass sie bald zurückkommt“, so Hamrich. Weiterhin vakant sind auch Lindheim, Rodenbach, Enzheim und Heegheim. Dort vertritt Pfarrer Wichihowski. Bingenheim, Leidhecken und Gettenau sind Pfarrer Isheim zugeordnet, und Pfarrer Kuhnke ist weiterhin für Bindsachsen und Gelnhaar zuständig. Die Dekanin dankte nicht nur den Pfarrerinnen und Pfarrern, sondern auch den Kirchenvorständen, die dafür sorgten, dass kirchliches Leben stattfinden kann. 

Als Gast nahm Dr. Anke Spory, die neue Pröpstin der Propstei Oberhessen, an der Synode teil. Sie wurde herzlich begrüßt. Präses Rolf Hartmann hieß sie mit einem Blumenstrauß willkommen. In ihrem Grußwort sagte Spory, die Öffnung hin zum Nachbarschaftsraum sehe sie im Gebot „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ verankert. 

Text: Dekanat/J. Seipel 

EKHN 2030

Liebe Gemeindeglieder unseres Kirchspiels, 

vielleicht haben Sie die obige Formel schon einmal in Presseartikeln gesehen. Wir als Kirchenvorstand Bobenhausen kommen nicht umhin, Sie langsam über dieses Thema und den darin inbegriffenen Prozess zu informieren. 

Im Jahre 2030, nach den Planungen sogar schon früher, wird die Ev. Kirche in Hessen und Nassau, wird auch unser kirchliches Leben von völlig anderer Gestalt sein, als wir es derzeit noch erleben. 

Hintergrund ist der massive Rückgang der Gemeindegliederzahlen: deutlich weniger Taufen als Sterbefälle, dazu Kirchenaustritte; und ferner ein deutlicher Mangel an theologischem Nachwuchs, zukünftigen Pfarrerinnen und Pfarrern, was bedeutet: die verbliebenen müssen die Menschen in immer größeren geographischen Einheiten begleiten. 

Die EKHN reagiert darauf folgendermaßen – und dies ist schon beschlossene Sache als Kirchengesetz; verabschiedet im März dieses Jahres: 

  1. Es werden bis Ende 2023 sogenannte ‚Nachbarschaftsräume‘ aus mehreren Kirchengemeinden gebildet, die von einem gemeinsamen Leitungsorgan begleitet werden. Die Nachbarschaftsräume werden von der Dekanatssynode beschlossen. Bedingung für einen solchen Nachbarschaftsraum ist, dass im Jahre 2030 mindestens 3 Vollzeitstellen für diesen Raum vorgehalten werden können, dass dies insbesondere die Gemeindegliederzahlen hergeben.
    Bedenken Sie: Bobenhausen hat ab 01.01.2023 einen Stellenumfang von 0,75, Ulrichstein mit Feldkrücken derzeit noch von 1,0.

  2. Ein Nachbarschaftsraum wird geistlich begleitet von einem multiprofessionellen Verkündigungsteam, zu dem auch hauptamtliche Kirchenmusiker und Angehörige des Gemeindepädagogischen Dienstes (Jugendreferenten, -referentinnen) gehören. Mindestgröße: 3 Personen. Die anfallenden Arbeiten werden aufgeteilt. Dass ein Pfarrer, eine Pfarrerin ihre Gemeinde hat, wird dabei immer weniger berücksichtigt werden.

  3. Bis Ende 2025 sollen in diesen Nachbarschaftsräumen ‚gemeinsame Gemeindebüros‘ eingerichtet werden, in der Regel an einem Standort. Das gemeinsame Gemeindebüro wird von einem ‚Geschäftsführenden Ausschuss‘, bestückt aus den beteiligten Kirchengemeinden, begleitet.

  4. Es gibt ein neues gesamtkirchliches Gebäudemanagement: Ab 2025 sollen mindestens 20 % der kirchlichen Gebäude aus der gesamtkirchlichen Finanzierung herausfallen. Dies betrifft vorrangig Gemeindehäuser und Pfarrhäuser. Eine Kirchengemeinde bzw. der Nachbarschaftsraum müsste Gebäude, die aus der gesamtkirchlichen Finanzierung herausfallen, eigenständig, mit ausschließlich eigenen Finanzmitteln erhalten.

  5. Es ist deutlich, dass eine bisher eigenständige Kirchengemeinde nun nicht mehr ihr eigener Herr ist. Auch wenn es nicht zu einer vollständigen Fusion (mit dann nur einem Kirchenvorstand aus den vereinigten Kirchengemeinden) kommt, liegt die Verantwortung spätestens ab dem 01.01.2027 bei einem ‚Geschäftsführenden Ausschuss‘ aus den beteiligten Kirchengemeinden. 

Es bleibt uns nichts anderes übrig, als dass wir uns dem fügen. Wir hätten uns eine deutlich stärkere Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Land gewünscht, ebenso mehr Flexibilität hinsichtlich einer Durchlässigkeit der – ja recht merkwürdig gesetzten – Dekanatsgrenzen (das Gebiet der Stadt Ulrichstein berührt drei Dekanate!). Wir werden nun im Kirchenvorstand über das weitere Vorgehen beraten, uns dabei auch mit den Kirchengemeinden in der Nachbarschaft abstimmen. Deutlich ist: Es wird Nähe verloren gehen, es wird ein hoher Sitzungsaufwand entstehen, und: Es sind mit den ‚Teams‘ ja keinesfalls, wie der Begriff suggerieren könnte, automatisch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da.

Wir werden Sie in der Sache weiter auf dem Laufenden halten, zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Gemeindeversammlung dazu veranstalten. 

Der KV  Bobenhausen 

top